Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Star Camp GbR (fortan Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Anbieters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Anbieter dem Kunden eine schriftliche oder elektronische Teilnahmebestätigung übermitteln.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Internetseite www.star-camp.de.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
4. Bezahlung
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung wird der Rechnungsbetrag zur Zahlung per Lastschriftverfahren beim Kunden abgebucht oder vom Kunden per Überweisung getätigt. Ist eine Abbuchung nicht möglich, erfolgt eine automatische Löschung der Anmeldung und die Teilnahme ist verwirkt.
5. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich oder auf elektronischem Weg erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
ab Anmeldung bis zum 31ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 20% der Auftragssumme,
ab dem 30ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% der Auftragssumme.
Tritt der Kunde zurück, wird vom Anbieter versucht, den frei werdenden Platz mit einem Teilnehmer aus einer Warteliste neu zu besetzen. In diesem Falle entfallen die Rücktrittskosten vollständig und geleistete Anzahlungen/Teilnahmegebühren werden rückerstattet.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf die Teilnahmegebühr, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (50 pro Veranstaltung). In jedem Fall ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält die eingezahlten Teilnahmegebühren unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Anbieter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
c) Andere Fristen
Dem Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
d) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
7. Haftung des Anbieters
7.1 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die einfache Teilnahmegebühr beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Anbieter für einen dem Kunden zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.3 Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
9. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
10. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
11. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Film- und/oder Tonaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
12. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

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